Bei Buchung des Urlaubs ist es empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Falls Sie den Urlaub nicht antreten können, wird Ihnen
der Reisepreis bzw. die Stornierungsgebühr erstattet.
Z.B. bei Krankheit oder Todesfall.
Um den Kosten von Krankheit im Urlaub vorzubeugen,
empfiehlt es sich, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Die Kosten für Behandlungen im Ausland
werden dann von der Württembergischen übernommen.
Gesundheitliche Probleme können immer auftreten. Werden
Sie im Ausland ärztlich behandelt, müssen Sie die Kosten oft
aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen
zahlen nur teilweise oder gar nicht. Mit unserer Auslandsreise-krankenversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite,
sogar bei Krankenrücktransporten.
Für Einzelpersonen
Bis Eintrittsalter 70 Jahre: 10,20 Euro pro Jahr
Ab Eintrittsalter 71 Jahre: 24,30 Euro pro Jahr
Für Familien
Bis Eintrittsalter 70 Jahre: 18,70 Euro pro Jahr